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Der Jugendschutz in Deutschland ist bereits jetzt der strengste der Welt. In vielen Ländern sind Altersfreigaben z.B. nur Empfehlungen. Wer in Deutschland dagegen verstößt macht sich strafbar. In diesem Bereich kann vielleicht grade noch China, nicht grade ein positives Beispiel für Zensur und Meinungsfreiheit, mithalten. Dabei hängt das, was als verbotswürdig erachtet wird, auch von der jeweiligen Gesellschaft ab.
Das Rollenspiel Gothic darf in Deutschland z.B. ab 12 gespielt werden. In den USA aber erst ab 18. Der Grund: In dem Spiel kann man "Sumpfkraut" rauchen (eine Art Gras), Alkohol trinken, Kraftausdrücke verwenden und leicht bekleidete digitale Damen betrachten. Die "Gewalt" in Computerspielen wird dort nicht als sonderlich gefährlich für die Jugend angesehen.
Anders in Deutschland. Virtueller Drogenkonsum ist nicht sonderlich gefährlich aber bei virtueller "Gewalt" gehen alle Alarmglocken an. Damit steht Deutschland aber ziemlich alleine da, so kann man schon in Skandinavien Spiele mit 14 Spielen, an die man in Deutschland aufgrund der Gewalt erst ab 18 darf.
Aktuell wird darüber diskutiert, ob man in Deutschland auch die mögliche Suchtgefahr stärker in die Bewertung einfließen lassen sollte. Aber Sie merken schon, dass dies alles eine sehr subjektive Geschichte ist.


Institutionen

In Deutschland gibt es mehrere Wege, aufgrund derer der Umgang mit Computerspielen geregelt wird. Ich werde versuchen Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen.
 
1) Verbot durch Strafgesetzbuch

Im Gesetz sind einige Handlungen direkt verboten. 

So gibt es in Deutschland bereits ein Verbreitungs- und Herstellungsverbot von Killerspielen.

In dem § 131 StGB steht unter Anderem folgendes:

"Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art Schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder [...] herstellt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Sollte jemand ein Spiel, das unter diese Definition fällt, in Deutschland herstellen oder verbreiten würde er sich strafbar machen. Die aktuellen Initiativen von Bayern und Niedersachen wollen nur die "Schwelle" absenken, ab der ein Spiel als "Killerspiel" gilt und verboten ist.

2) Kraft Jugendschutzgesetz ab 18 oder indiziert

Wenn in Deutschland ein Spiel veröffentlich wird, ohne das es zur Bewertung der USK vorgelegt wurde, darf es nach § 12 III JuSchG nur an Personen über 18 verkauft werden. 

"Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen:

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,

2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden."

Sollte es auch ein Kriterium des § 15 II JuSchG erfüllen würde es auch als "Kraft Gesetzes indiziert" gelten. Das hat unter Anderem zur Folge, dass es nicht mehr öffentlich verkauft und beworben werden darf. Dies ist bei Spielen der Fall, die unter anderem:

- "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art Schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt
- den Krieg verherrlichen,
- offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden."

3) Altersfreigabe durch die USK

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) vergibt die Altersfreigaben an Spiele. Wenn es zu brutal für eine Einstufung ist wird diese verweigert. Bei Verdacht, dass es die Kriterien einer Indizierung erfüllen könnte wird es an die BPjM weitergeleitet. Die Altersfreigabe ist eigentlich nur notwenig, wenn man das Spiel auch an Personen unter 18 Jahren verkaufen will. Viele Kaufhäuser und Geschäfte in Deutschland führen aber aus Prinzip keine Spiele ohne Freigabe in ihrem Sortiment. Oft sehen die Hersteller auch, wie im jüngsten Fall Microsoft, von einer Veröffentlichung in Deutschland ab, wenn das Spiel keine Altersfreigabe erhält. Andere fangen dann an ihr Spiel zu zensieren, damit es doch noch eine Altersfreigabe erhält. 
Freigegeben werden dürfen nach § 14 I JuSchG nur Spiele, die nicht:

"[...] geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen[...]."

4) Indizierung durch BPjM

Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) kann Spiele, denen eine Altersfreigabe verwehrt wurde, auf Antrag indizieren. Dies ist dann in den meisten Fällen lediglich eine Bestätigung der oben bereits erwähnten "Indizierung Kraft Gesetzes", die durch Verbot des öffentlichen Verkaufs und von Werbung die Spiele aus der Öffentlichkeit verbannen will. Die Indizierung ist aber, wie bereits gesagt, kein Verbot. Erfolgen muss sie bei jugendgefährdenden Schriften, das sind gemäß § 18 I JuSchG welche:

"[...] die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, [...] Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien."

Die internationale Version des Spieles "Return to Castle Wolfenstein" beinhaltet z.B. Hakenkreuze und ist deswegen indiziert worden. Anders als in Filmen, wie Indiana Jones, dürfen in Computerspielen keine verfassungsfeindlichen Symbole vorkommen, da sie nicht als Kunst gelten. Aufgrund der Indizierung dürfte das Spiel "Return to Castle Wolfenstein" noch an Personen über 18 verkauft werden. Die Verkäufer machen sich nichtsdestotrotz strafbar, da ja immer noch das Strafgesetzbuch gilt. Denn der § 86a StGB verbietet die Verbreitung von Schriften mit verfassungsfeindlichen Symbolen. 
 
5) Anordnung der Beschlagnahme durch ein Gericht

Bezüglich von Spielen, deren Vertrieb nach dem StGB strafbar ist, kann noch zusätzlich eine Beschlagnahme durch Gerichte angeordnet werden. Also wenn ein Spiel z.B. gegen den bereits erwähnten § 131 StGB (Gewalt) oder gegen den § 86a StGB (Verfassungsfeindliche Symbole) verstößt. Es könnte somit eine Beschlagnahme des Spieles "Return to Castle Wolfenstein" ausgesprochen werden. Nötig ist es aber eigentlich nicht, da sich sowieso schon jeder, der es verbreitet, strafbar macht.
Die Beschlagnahme verbietet meines Wissens auch nicht den privaten Besitz. Man darf es aber nicht verbreiten. Das heißt der Händler macht sich strafbar, der Käufer aber eigentlich nicht. Es sei denn, er will es weitergeben oder die Staatsanwaltschaft hat die Meinung, dass der Käufer den Verkäufer zum Verkauf angestiftet hat.

Sie sehen also, dass in Deutschland der Umgang mit Videospielen ausgiebig geregelt wurde, zum Teil sogar doppelt.
 

Ziel der Gesetze

Aber warum das ganze? Es gibt zwei Ziele, die der Gesetzgeber durch die Beschränkung von Videospielen erreichen will:

1. Schutz der Entwicklung der Kinder: Das eine ist, wie bereits oben angesprochen, der Jugendschutz. Man ist der Meinung, dass der Konsum von gewaltbeinhaltenden Videospielen sich negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirken könnte. Also müssen die Kinder vor diesen Spielen geschützt werden. Das Jugendschutzgesetz regelt also ausschließlich, welche Videospiele für Kinder nicht geeignet sind, da diese deren Entwicklung gefährden könnten. Damit lassen sich aber nur Altersbeschränkungen, aber keine Verbote begründen.

2. Schutz vor Gewalttaten: Die Verbote resultieren aus dem zweiten Ziel, dem des § 131 StGB. Dieser schützt nicht etwa die "allgemeine Moral" sondern konkret den Einzelnen sowie abstrakt die Allgemeinheit vor Gewalttaten. Mit anderen Worten: Videospiele können verboten werden, weil manche vermuten dass deren Konsum bei den Spielern zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft führt. Diese Vermutung konnte jedoch noch nicht bewiesen werden. In der Praxis fordern Politiker auch eher deswegen ein Verbot, weil sie die Gewaltdarstellungen geschmacklos finden.

- "Das ist so pervers, dass es keine Alternative zum Verbot gibt." (Uwe Schünemann)

Quelle: http://stigma-videospiele.de
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